Folgen Sie einfach den Schritten in der Menüleiste. Pflichteingaben sind entsprechend gekennzeichnet.
Über Hinweisfelder erhalten Sie eine Hilfestellung zum Ausfüllen.
Mit der Upload- Funktion können zusätzlich Stellungnahmen oder Informationen als Anlagen beigefügt werden.
Die vollständige Schadenmeldung ist erforderlich, wenn im Schadenfall konkreter bzw. sofortiger Handlungsbedarf besteht.
Beispiele: Sie haben Gerichtspost erhalten, Ihnen liegt ein konkretes Anspruchsschreiben des Bauherrn oder eines Anwalts vor, der Bauherr hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, kurz vor Ablauf der Gewährleistung der Unternehmer werden Mängel festgestellt oder es gibt einen Baustopp.
Die Pflichtfelder sind in jedem Fall auszufüllen. Zusätzlich zu den Pflichtfeldern gibt es weitere Fragen, deren Beantwortung wir für die umfassende Bearbeitung des Schadenfalls benötigen, die Sie jedoch nachliefern können, sofern Ihnen eine Beantwortung nicht sofort möglich ist. Diese Felder sind entsprechend gekennzeichnet.
Hier können Sie einen Schadenfall mit wenigen Angaben vorsorglich melden.
Eine rein vorsorgliche Schadenmeldung ist nur zu empfehlen, wenn kein akuter Handlungsbedarf besteht, etwa weil
mögliche Ansprüche noch nicht konkretisiert wurden.
Ein Beispiel: Der Bauherr äußert mündlich seine Unzufriedenheit mit erbrachten Leistungen oder weist mündlich auf Mängel hin. Sie haben daraufhin den Unternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert, ahnen aber schon, dass der Unternehmer Schwierigkeiten machen wird und der Aufforderung zur Mängelbeseitigung vielleicht nicht nachkommt.
Sollte sich der Fall weiterentwickeln, ist eine vollständige Schadenmeldung erforderlich. Im Zweifel sollten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit direkt eine vollständige Schadenmeldung abgeben, da mit einer vorsorglichen Schadenmeldung keine umfassende Bearbeitung des Schadenfalles möglich ist.
Sollten Sie noch Fragen haben, so steht Ihnen unsere Schadenabteilung gerne für weitere Auskünfte zur Verfügung.
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen Mitarbeiters können Sie über den Button "Ansprechpartner/in" rechts oben aufrufen.